Sind Sie richtig geschützt? Wir prüfen das für Sie!
Die Rauchmelderpflicht (seit 2015 in BW) betrifft nicht nur Privathäuser oder Wohnungen, sondern auch öffentliche Einrichtungen wie Pflegeeinrichtungen, Hotels, Kindergärten. Sie sind zum Einbau von Rauchwarnmeldern verpflichtet. Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer des Hauses / der Wohnung. Der Besitzer wiederum (bei Mietwohnungen der Mieter) hat für die Betriebsbereitschaft zu sorgen und den Rauchwarnmelder regelmäßig auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen.
Planung:
• Auswahl des passenden Rauchmelders (Funkrauchmelder vs. Stand-Alone)
Einbau & Montage
• In welchen Räumen muss ein Rauchwarnmelder installiert werden?
• Wir verwenden ausschließlich geprüfte Qualitätsrauchmelder
Regelmäßiger Service
• Inspektion und Wartung
• Informationen zum Umgang mit den Rauchwarnmeldern für Eigentümer, Vermieter/Mieter und Hausmeister
• Dokumentation für Versicherungen mit Gerätepass und Wartungsheft
• Gesicherte Aufbewahrung der Unterlagen außer Haus für den Schadensfall (z. B. bei Verlust)
Das Alles nehmen wir Ihnen gerne ab!
Tags: Rauchwarnmelder, Rauchwarnmelder Gaildorf, Rauchwarnmelder Fichtenberg